Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
• KfW-Kreditprogramm,
• Bürgschaftsprogramme,
• zeitlich befristeter Zuschuss für Unternehmen mit hohen Zusatzkosten aufgrund gestiegener Erdgas- und Strompreise,
• zielgerichtete Eigen- und Hybridkapitalhilfen und
• Unterstützung von Energieunternehmen bei bestimmten Liquiditätsengpässen.
Beachten Sie | In der aktuellen Situation geht es für Unternehmen vor allem darum, kurzfristig Liquidität sicherzustellen und extreme Erdgas- und Strompreisanstiege in energie- und handelsintensiven Branchen unmittelbar zu dämpfen. Das KfW-Kreditprogramm und die Bürgschaftsprogramme werden zuerst starten können, die anderen Instrumente folgen danach.
Quelle | BMF vom 8.4.2022 „Maßnahmenpaket der Bundesregierung für vom Krieg betroffene Unternehmen“